Pakttext
- Gründerpakt (69.37 kb)
Die Paktpartner sind sich einig, dass Unternehmensgründern in Bayern die bestmöglichen Ausgangsbedingungen auf breiter Basis geboten werden müssen, da ihnen eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den beschleunigten Strukturwandel und bei der notwendigen Revitalisierung des Unternehmertums zukommt.
Die Partnerinstitutionen des Existenzgründerpaktes Bayern setzen sich deshalb als gemeinsame
Ziele:
- Die im nationalen und internationalen Vergleich hervorragenden Gründungsbedingungen in Bayern weiter zu verbessern.
- Die Selbständigenkultur in Bayern zu stärken und für die Nachhaltigkeit von Existenzgründungen einzutreten.
- Bayerns Spitzenposition als das Gründer- und Unternehmerland in Deutschland durch eine aktive Unterstützung von Existenzgründern abzusichern und weiter auszubauen.
Durch den Existenzgründerpakt Bayern werden die Aktivitäten aller für das Gründergeschehen im Freistaat wichtigen Institutionen erstmals vernetzt und gebündelt. Eine enge Vernetzung und verstärkte Kooperationen der Paktpartner untereinander sind der primäre Zweck dieses Paktes.
Die Partnerinstitutionen verpflichten sich darüber hinaus im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen und Möglichkeiten zu folgenden gemeinsamen Maßnahmen zur Unterstützung nachhaltiger Existenzgründungen in Bayern:
1. Förderung der Gründerkultur und des Unternehmertums
- Um den Themen Existenzgründung und Selbständigkeit mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, wird das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie einen Existenzgründerpreis ins Leben rufen.
- Die Paktpartner werden den Themen Existenzgründung und Selbständigkeit durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen erhöhte Aufmerksamkeit verschaffen.
- Schulen, Fachhochschulen und Universitäten werden die Themen Gründung und Selbständigkeit positiv besetzen und verstärkt Kompetenzen in diesen Bereichen vermitteln.
- Die Paktpartner werden die Bildungseinrichtungen bei der Vermittlung dieser Kompetenzen unterstützen.
- Die Paktpartner werden neue Maßnahmen ergreifen und/oder bewährte bestehende Maßnahmen fortführen, um das vorhandene Gründerpotential noch besser als bisher zu erschließen.
2. Bereitstellung von Basis- und Fachinformationen für Gründer
- Das Existenzgründerportal des StMWIVT www.startup-in-bayern.de wird in Zusammenarbeit mit den Partnern als zentrale Informationsquellen weiter ausgebaut.
- Die Paktpartner werden ihre gründerrelevanten Aktivitäten im Bereich Bereitstellung von Informationen über Internet, Publikationen und Veranstaltungen intensivieren und je nach Kompetenzen zielgruppenspezifische Informationen (z. B. für Gründerinnen, Wissenschaftler/innen) anbieten.
- Die Partner vernetzen sich noch stärker und werden Gründer gegebenenfalls an den jeweiligen Paktpartner mit speziellen Kompetenzen weitervermitteln.
- Um einen nachhaltigen Gründungserfolg zu gewährleisten, vermitteln die Gründer-Agenturen und Gründungsberater Gründern über die allgemein rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung hinaus fundierte Informationen und Ansprechpartner zu den Angeboten im Bereich der Arbeitgeber-, Fach- und Wirtschaftsverbände.
3. Förderung, Bereitstellung und Vermittlung von maßgeschneiderten Betreuungsangeboten für Gründer in allen Phasen des Gründungsprozesses.
- Die Bayerische Staatsregierung wird ihre erfolgreichen Unterstützungsprogramme für Gründer – insbesondere das Coaching-Programm – auch künftig im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fortsetzen und gegebenenfalls weiterentwickeln.
- Die Paktpartner verpflichten sich bei der Gründerberatung dem umfassenden und speziellen Kontext jeder Gründung Rechnung zu tragen, Gründungen auf ihre Tragfähigkeit zu hinterfragen, Gründer gegebenenfalls an Partner mit speziellen Kompetenzen weiter zu vermitteln und auf staatliche Unterstützungsleistungen hinzuweisen.
- Damit die bankmäßigen Förderprodukte eine möglichst breite Wirkung entfalten können, wird die LfA Förderbank Bayern ihre umfangreichen Service- und Beratungsleistungen auf hohem Niveau fortführen und ihre Internetseite www.lfa.de bedarfsgerecht weiterentwickeln. Dabei wird auch auf Finanzierungsinstrumente der KfW Bankengruppe hingewiesen Überdies ist die LfA bestrebt, Gründern und Betriebsübernehmern durch Förderberatung in allen Unternehmensphasen zu unterstützen.
- Die Gründer-Agenturen der Kammern und die Beratungsangebote anderer Paktpartner werden von den Paktpartnern noch stärker als bisher bekannt gemacht.
- Gründerbüros und Gründerberater an den Hochschulen werden durch die Fortführung des umfangreichen Angebots an gründerrelevanten Aktivitäten und Kompetenzen auch weiterhin einen wichtigen Beitrag als mögliche Erstberatungsstellen für Hochschulmitglieder leisten.
- Die Paktpartner werden die Gründerzentren in Bayern als zentrale Elemente staatlicher Gründerförderung noch bekannter machen. Die Zentren selbst werden verstärkt Eigenwerbung durch regionale Veranstaltungen betreiben.
4. Information über und Bereitstellung von attraktiven Finanzierungsangeboten für Gründer.
- Die Bayerische Staatsregierung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiterhin günstige Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer anbieten. Die Ausreichung erfolgt in bewährter Weise über die LfA Förderbank Bayern.
- Die LfA wird auch künftig substantielle Beiträge zum Gelingen von Gründungsvorhaben leisten, indem sie die Startkredite durch zinsgünstige Startkredite 100 bis zur Vollfinanzierung aufstockt und die Realisierbarkeit der Vorhaben durch unbürokratisch erhältliche Risikoübernahmen erleichtert. Herausragende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den attraktiv ausgestalteten Haftungsfreistellungen "HaftungPlus" zu.
- Die Bayerische Staatsregierung wird sich im Bereich der Unternehmensfinanzierung für Rahmenbedingungen einsetzen, die sowohl am Kreditmarkt als auch im Bereich anderer Finanzierungswege eine breite und möglichst unbürokratisch zugängliche Angebotspalette sicherstellen.
- Die Bayerische Beteiligungsgesellschaft wird ihr Angebot an Gründungsbeteiligungen weiter ausbauen. Die zügige Bearbeitung erfolgt in bewährter Weise durch die LfA Förderbank Bayern.
- Die Kreditinstitute und Beteiligungsgesellschaften sollen spezielle Ansprechpartner und maßgeschneiderte Finanzierungsformen für Gründer bereitstellen, ihre Beratungsleistungen intensivieren und dabei insbesondere auch auf die staatlichen Fördermöglichkeiten und bestehende Businessplan-Wettbewerbe hinweisen.
- Die Kreditinstitute sollen in Beratungsgesprächen auf öffentliche Finanzierungsangebote hinweisen und öffentliche Darlehen gegebenenfalls an den Gründer durchleiten.
- Die zuständigen Paktpartner werden ihre Finanzierungsangebote stärker zielgruppenorientiert ausrichten und sich für ein klar strukturiertes Förderangebot einsetzen.
5. Weitere Etablierung schneller und unkomplizierter Gründungsverfahren.
- Die Bayerische Staatsregierung wird auch weiterhin auf einfache und schnelle Genehmigungsverfahren für Gründer hinwirken.
- Die Bayerische Staatsregierung wird die Kammern bei der Weiterentwicklung der Gründeragenturen begleiten.
- Die Kammern werden das bestehende Netz von Gründeragenturen in sinnvoller Weise weiter ausbauen.
6. Verstärkte Unterstützung technologieorientierter Gründungen
- Die Paktpartner sind sich der besonderen Bedeutung innovativer und technologieorientierter Gründungen bewusst und vereinbaren, diesem Gründungssegment verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.
- Die Bayern Kapital GmbH, eine Tochter der LfA Förderbank Bayern, wird im Rahmen des Konzeptes „Clusterfonds Bayern“ drei weitere Fonds mit einem Gesamtvolumen von 70 Mio. € auflegen, die zur Finanzierung von jungen technologieorientierten Unternehmen beitragen werden.
- Insbesondere Gründerzentren, Netzwerkorganisationen, technischnaturwissenschaftlich ausgerichtete Fakultäten und Finanzierungseinrichtungen werden ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich intensivieren, um den spezifischen Bedürfnissen technologieorientierter Gründungen bestmöglich gerecht zu werden.
- Technologieorientierte Gründerzentren werden noch besser zusammenarbeiten, um Synergieeffekte zu generieren. Zur Unterstützung von jungen Technologieunternehmen werden sich die Gründerzentren verstärkt um Partnerschaften mit Großunternehmen aus dem High-Tech-Bereich bemühen.
- Speziell die bestehende Gründerberatung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll weiter intensiviert werden.
- Erfolgreiche technologieorientierte Gründungen sollen durch die entsprechenden Partner über www.startup-in-bayern.de und im Rahmen regionaler Gründerabende bekannt gemacht werden.
7. Unternehmensnachfolgen erleichtern
- Angesichts der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung erfolgreicher Unternehmensnachfolgen vereinbaren die Paktpartner, der Existenzgründung durch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und speziell die Aktivitäten in diesem Bereich künftig noch besser zu vernetzen.
- Die Bayerische Staatsregierung wird unter www.unternehmensnachfolge-in-bayern.de ein Informationsportal zum Thema Unternehmensnachfolge einrichten. Die Partner werden sich je nach Kompetenzen zur besseren Vernetzung in das Portal einbringen und im Rahmen ihrer Veranstaltungen und Publikationen auf das Portal hinweisen.
- Die Kreditinstitute und Beteiligungsgesellschaften sollen spezielle Ansprechpartner und maßgeschneiderte Finanzierungsformen für den Übernehmer eines bestehenden Unternehmens bereitstellen.
- Die Bayerische Staatsregierung wird sich weiter für günstige steuerliche Rahmenbedingung für Unternehmensnachfolgen einsetzen.
Die Paktpartner sind sich einig, dass bei der Umsetzung dieser Maßnahmen eine möglichst enge Vernetzung und Kooperation untereinander angestrebt werden soll.
Die Paktpartner kommen überein, die Entwicklung des Gründergeschehens in Bayern und die gemeinsamen Aktivitäten in regelmäßigen Abständen zu bewerten und gegebenenfalls über weitere Maßnahmen zur Stärkung der Selbständigenkultur und zur Unterstützung nachhaltiger Existenzgründungen zu befinden.
Mit dem Pakt werden keine finanziellen Ansprüche an den Staat begründet. Alle staatlichen Maßnahmen stehen unter Haushaltsvorbehalt.
Die Erläuterungen im Anhang sind Bestandteil dieses Paktes.

