Shortcut Menü

Durch Shortcuts lassen sich einzelne Bereiche einer Webseite gezielt ansteuern.
Im InternetExplorer und im Firefox lassen sich Bereiche durch die Kombination ALT + Accesskey ansteuern.

Seitenanfang
Hauptmenü Seiteninhalt

Erläuterungen

I. Allgemeines

Unternehmensgründungen sind essentielle Bestandteile einer dynamischen, prosperierenden Wirtschaft und tragen entscheidend zur Bewältigung eines beschleunigten Wandels der Wirtschaftsstrukturen bei. Sie regen den Wettbewerb an und erhöhen damit die nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit der heimischen Unternehmen insgesamt. Durch Gründungen entstehen innovative und kreative Wirtschaftsräume, in denen zukunftsfähige neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Eine ausgeprägte Gründerkultur ist zudem ein entscheidender Baustein zur Revitalisierung des Unternehmertums als Kernbestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. Die Unterstützung und Förderung von Existenzgründungen ist deshalb ein zentrales Anliegen der Paktpartner und der Bayerischen Staatsregierung.

Für eine erfolgreiche Gründung sind unternehmerische Leistungsbereitschaft und ein fundiertes Geschäftskonzepts Grundvoraussetzungen. Daneben spielen aber auch die harten und weichen Standortfaktoren eine entscheidende Rolle. Ein wirtschaftsfreundlicher ordnungspolitischer Rahmen und gezielte Hilfen für Existenzgründer sind für eine Belebung des Gründergeschehens unerlässlich. Bayern ist mit seinen Rahmenbedingungen für Gründer hervorragend aufgestellt. Nicht umsonst ist der Freistaat das Gründerland Nr. 1 in Deutschland. Kein anderes Bundesland weist in den letzten Jahren einen annähernd so hohen positiven Gründungssaldo auf.

Um dieses hervorragende Gründungsklima zu sichern und weiter zu befördern soll Unternehmensgründern in Bayern die bestmögliche Unterstützung und Förderung auf breiter Basis geboten werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf das Thema Unternehmensnachfolge, als Weg in die Selbständigkeit durch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens gelegt.

Durch den Existenzgründerpakt Bayern sollen die Aktivitäten aller für das Gründergeschehen im Freistaat wichtigen Institutionen erstmals vernetzt und gebündelt werden. Eine enge Vernetzung und Kooperationen der Paktpartner untereinander sind der primäre Zweck dieses Paktes.

Mit dem Pakt werden jedoch keine finanziellen Ansprüche an den Staat begründet. Alle staatlichen Maßnahmen stehen unter Haushaltsvorbehalt.

II. Ziele

Die Partnerinstitutionen des Existenzgründerpaktes Bayern setzen sich als gemeinsame Ziele:

1. Die im nationalen und internationalen Vergleich hervorragenden Gründungsbedingungen weiter zu verbessern

Die Bayerische Staatsregierung bietet in Zusammenarbeit mit den Paktpartnern schon heute eine breite Palette an Unterstützungsleistungen für Existenzgründer an. Wichtige Gründerhilfen sind dabei u. a.:

  • Günstige Finanzierungskonditionen und Haftungsfreistellungen im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (MKP). Allein in den letzten fünf Jahren wurden bayernweit durch Darlehen in Höhe von mehr als einer halben Milliarde € rd. 8.200 Gründer unterstützt.
  • Umfassendes Informationsangebot durch das Gründerportal des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie www.startup-inbayern.de.
  • Begleitung und Unterstützung junger Unternehmen durch 22 kommunale und 23 technologieorientierte Gründerzentren in ganz Bayern.
  • Gründer-Agenturen der Kammern als zentrale Anlaufstellen für Gründer und Nachfolger.
  • Bayerisches Coaching-Programm für Gründer und Nachfolger, das in Kooperation mit Kammern, Verbänden und freiberuflichen Experten umgesetzt wird.
  • FLÜGGE und das "HochschulProgramm für UnternehmensGründungen (HOCHSPRUNG)" als Förderprogramme zur Unterstützung von Ausgründungen aus Hochschulen.

Diese Leistungen für Gründer sind Kernbestandteil einer mittelstandsfreundlichen Wirtschaftspolitik, die speziell die kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat von Kosten entlastet und in vielfältiger Weise unterstützt. In der Summe werden dadurch bereits heute im nationalen und internationalen Vergleich hervorragende Gründungsbedingungen angeboten, die in Zukunft durch den Existenzgründerpakt Bayern noch weiter verbessert werden sollen.

2. Die Selbständigenkultur in Bayern zu stärken und für die Nachhaltigkeit von Existenzgründungen einzutreten.

Markt und Wettbewerb sind ohne Unternehmer nicht denkbar. Indem sie der Gesellschaft Produkte und Dienstleistungen zu einem möglichst günstigen Preis-Leistungsverhältnis zur Verfügung stellen, stiften sie großen sozialen Nutzen für die Allgemeinheit. Als Pionierunternehmer erschließen sie neue Märkte und sichern unserer Volkswirtschaft die notwendigen Vorsprunggewinne, um als Hochkostenstandort im zunehmend härter werdenden internationalen Wettbewerb den Wohlstand sichern zu können. Für ihre Eigeninitiative, Kreativität und Risikobereitschaft verdienen Unternehmer und Existenzgründer hohe gesellschaftliche Anerkennung.

Demgegenüber ist das Unternehmerbild in Deutschland bei weiten Teilen der Bevölkerung immer noch negativ besetzt. In der Folge wird eine unternehmerische Tätigkeit viel zu selten als „normale“ Alternative zu einer abhängigen Beschäftigung in Betracht gezogen. Auch die beste Existenzgründerförderung muss wirkungslos bleiben, wenn den Menschen die innere Motivation zur Gründung fehlt. Die Selbständigen- und Gründerkultur durch die Vermittlung eines positiven Bildes von Unternehmern und Unternehmertum zu stärken, ist daher ein wesentliches Ziel der Paktpartner.

Der Weg in die Selbständigkeit muss auch als Chance verstanden werden, die immer auch mit dem Risiko des Scheiterns verbunden ist. Unternehmerische Aktivitäten haben aber nicht den gesellschaftlichen Stellenwert, der Ihnen auch unter diesem Gesichtspunkt zukommt. Ist eine Gründung nicht erfolgreich, sollte der unternehmerische Mut des Gründers in den Vordergrund der öffentlichen Wahrnehmung gerückt werden. Gründer sollten darüber hinaus ermutigt werden, eine gescheiterte Gründung als Lernprozess zu verstehen und zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Existenzgründung anzustreben.

Bei der Unterstützung von Gründungen soll insbesondere dem Aspekt der Nachhaltigkeit im Sinne einer stabilen Gründung Rechnung getragen werden. Ziel ist es, dauerhaft Unternehmen und Arbeitsplätze zu schaffen. Die langfristige Etablierung des neuen Unternehmens ist primäres Ziel der Partner des Gründerpaktes. Eine nachhaltige Unterstützungsstrategie muss daher ganzheitlich auf den gesamten Gründungsprozess von der ersten Überlegung zur Gründung bis zur Festigung der erfolgten Gründung abstellen. Vor der Gründung muss die zugrunde liegende Geschäftsidee auf ihre Tragfähigkeit hin überprüft werden. Ein nachhaltiger Weg in die Selbständigkeit kann in besonderem Maße die Übernahme eines bestehenden Unternehmens durch den Gründer sein. Auf die Unterstützung von Unternehmensnachfolgen soll deshalb ein Schwerpunkt gelegt werden.

3. Bayerns Spitzenposition als das Gründer- und Unternehmerland in Deutschland durch eine aktive Unterstützung von Existenzgründern abzusichern und weiter auszubauen.

Bayern ist heute bereits das Unternehmer- und Gründerland Nr. 1 in Deutschland. Der Freistaat weist mit 12,2 % (2005) die höchste Selbständigenquote unter den deutschen Flächenländern auf und liegt mit dieser Quote weit über dem Bundesdurchschnitt von 11,2 %. Auch beim Gründungssaldo (Unternehmensgründungen abzüglich Unternehmensliquidationen) liegt Bayern seit Jahren vor den anderen Bundesländern. Allein in den letzten 10 Jahren ist die Zahl der Selbständigen von 623.000 auf 725.000 Unternehmer angestiegen. Diese erfreuliche Entwicklung soll durch eine aktive Unterstützung von Existenzgründern abgesichert und wenn möglich weiter verstärkt werden.

Aufgrund bestehender Defizite bei der Verankerung von Werten wie Selbständigkeit und Unternehmertum in der Bevölkerung wird eine Existenzgründung in vielen Fällen aus Mangel an Alternativen oder ökonomischer Not und nicht aus Überzeugung angestrebt. Bei guter Wirtschaftskonjunktur bieten sich mehr Chancen eine Anstellung zu finden und der Antrieb ein eigenes Unternehmen zu gründen sinkt. Je besser sich die Wirtschaftslage entwickelt, desto höher ist daher die Wahrscheinlichkeit, dass es zu allgemein rückläufigen Gründerzahlen im Vergleich zu wirtschaftlich schwierigeren Jahren kommt. Zahlen zum aktuellen Gründergeschehen in Bayern müssen deshalb immer auch vor diesem Hintergrund bewertet werden.

III. Maßnahmen

1. Förderung der Gründerkultur und des Unternehmertums

Die individuelle Einstellung gegenüber Unternehmertum und Selbständigkeit ist wesentlich für die Entscheidung, ob der Schritt zur Unternehmensgründung getan wird oder nicht. Über einen neu zu schaffenden Gründerpreis wird das Bayerische Staatsministerium dem Thema Existenzgründung mehr öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen. Im Rahmen des Preises könnten beispielsweise jährlich 10 Existenzgründungen mit Vorbildcharakter von den Paktpartner benannt und durch das StMWIVT ausgezeichnet werden. Die Paktpartner werden zusätzlich durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen den Themen Existenzgründung und Selbständigkeit erhöhte Aufmerksamkeit verschaffen.

Eine zielführende Strategie zur Vermittlung eines positiven Bildes von Unternehmern und Unternehmertum muss aber bereits bei der Ausbildung ansetzen. Selbständigkeit muss bereits Kindern und Jugendlichen als positive und erstrebenswerte Alternative zur abhängigen Beschäftigung vermittelt werden. An den bayerischen Hochschulen ist eine noch stärkere Betonung der Themen Unternehmertum und Existenzgründung anzustreben.

In Zusammenarbeit mit verschiedenen staatlichen Stellen, Verbänden und sonstigen Institutionen werden in Bayern bereits zahlreiche Maßnahmen an Schulen zur Förderung des Unternehmertums durchgeführt. So wird beispielsweise mit dem Projekt „Junior“, dass in Kooperation mit dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft umgesetzt und von der LfA Förderbank Bayern auf Landesebene als Exklusivsponsor unterstützt wird, Haupt- Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse das Thema Gründung praxisnah vermittelt. In den vergangenen elf Jahren haben in über 2.200 JUNIOR-Unternehmen fast 30.000 Schülerinnen und Schüler mit JUNIOR eine Schülerfirma gegründet und Wirtschaft live erlebt. Mit bewährten Projekten wie FLÜGGE und HOCHSPRUNG werden zudem gezielt Ausgründungen aus Hochschulen unterstützt. Diesen Weg gilt es gemeinsam mit den Paktpartner konsequent weiter zu beschreiten. Die Partner des Gründerpaktes Bayern werden ihre Anstrengungen verstärken, damit die Themen Existenzgründung und Selbständigkeit bayernweit positiv belegt und an Schulen, Fachhochschulen und Universitäten verstärkt vermittelt werden. Die Paktpartner werden die Bildungseinrichtungen beispielsweise durch qualifizierte Referenten bei der Vermittlung entsprechender Kompetenzen unterstützen.

Für eine breitere Gründerkultur wird es künftig auch darum gehen, bestehende Gründerpotentiale noch stärker als bisher zu erschließen. Gerade hochqualifizierte Frauen sind auch in Bayern ein noch nicht vollständig ausgeschöpftes Kreativpotential im Innovationsprozess. Heute gehen annährend 200.000 Frauen in Bayern einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach. Eine Selbständigenquote von 7,5 % bedeutet zwar bundesweit einen Platz in der Spitzengruppe, zeigt aber auch, dass Frauen als Unternehmerinnen immer noch unterdurchschnittlich repräsentiert sind. Die Paktpartner wollen das hier vorhandene Potential gerade auch im Technologiebereich in den nächsten Jahren u. a. durch eine Erhöhung des Frauenanteils in technischen Studiengängen, zielgruppenspezifische Informationen, Veröffentlichung von good-practice-Beispielen und spezielle Veranstaltungen für Gründerinnen noch stärker fördern und erschließen.

Ein erfolgreiches Beispiel für die Förderung von Unternehmerinnen ist etwa das seit Anfang 2003 im Hochschulbereich laufende Projekt EFFEKT!, das gezielt Frauen mit Hochschulabschluss bei der Gründung des eigenen Unternehmens nach der Familienpause fördert. Bislang konnten in vier Jahren über 5.000 Teilnehmerinnen aus Bayern für eine berufliche Selbständigkeit qualifiziert werden.

Durch die Initiative GROW und das Hans Lindner Institut werden neben der konkreten Beratung von Existenzgründern auch FerienAkademien für Gründungsinteressierte und Studenten an verschiedenen Hochschulen angeboten, Schüler und Lehrerseminare zum Thema Selbständigkeit durchgeführt und mittels der Unternehmensgründungssimulation am PC Natur- und Geisteswissenschaftler zum unternehmerischen Denken und Handeln mobilisiert sowie ein Unternehmer-MBA angeboten.

2. Bereitstellung von Basis- und Fachinformationen für Gründer und Nachfolger

Für den Gründer ist wichtig, sich zunächst schnell einen Überblick über die für die Gründung relevanten Fragen zu verschaffen. Die Paktpartner werden deshalb ihre Aktivitäten speziell im Bereich Bereitstellung von Informationen über Internet, Publikationen und Veranstaltungen intensivieren.

Als umfassende Informationsquelle zum Thema Existenzgründung soll noch stärker als bisher das Gründerportal www.startup-in-bayern.de des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie etabliert werden. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Themas Unternehmensnachfolge wird das StMWIVT hier in Zusammenarbeit mit den Partner zusätzlich ein spezielles Informationsportal zur Verfügung stellen.

Die Partner des Gründerpaktes Bayern bringen sich mit Beiträgen und ggf. Aktualisierungen in die gemeinsame Internetplattform www.startup-in-bayern.de und in das Portal zur Unternehmensnachfolge ein. Darüber hinaus bestehende spezielle Internetauftritte der Paktpartner zu Teilaspekten der Gründung (z. B. www.gruenderagentur-bayern.de der Landesnotarkammer zu rechtlichen Aspekten) sollen via Verlinkung noch stärker als bisher in das Informationsangebot der Partner integriert werden.

Wo dies sinnvoll ist, stimmen die Partner ihr Informationsangebot aufeinander ab und vermitteln interessierte Gründer gegebenenfalls an den jeweiligen Paktpartner mit speziellen Kompetenzen weiter. Die Partner werden je nach Kompetenzen auch zielgruppenspezifische Informationen (z. B. für Gründerinnen, Wissenschaftler/innen, Gründer aus der Arbeitslosigkeit) zur Verfügung stellen.

Um einen nachhaltigen Gründungserfolg zu gewährleisten, vermitteln die Gründer- Agenturen und Gründungsberater Gründern über die allgemein rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung hinaus fundierte Informationen und Ansprechpartner zu den Angeboten im Bereich der Arbeitgeber-, Fach- und Wirtschaftsverbände.

3. Förderung, Bereitstellung und Vermittlung von maßgeschneiderten Betreuungsangeboten für Gründer für alle Phasen des Gründungsprozesses

Expertenrat ist ein wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Gründung bzw. Unternehmensnachfolge. Die Bayerische Staatsregierung wird ihre erfolgreichen Unterstützungsprogramme für Gründer – insbesondere das Coaching-Programm – auch künftig im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fortsetzen.

Der Informations-, Beratungs- und Betreuungsbedarf ist von den Spezifikas der jeweiligen Gründung abhängig. Es können verschiedenste Arten der Gründung unterschieden werden: Gründungen im Technologiebereich mit neuartigen Produkten, Gründungen im Handwerksbereich, Ausgründungen aus Hochschulen, Gründungen im Handel oder Franchiseunternehmer, der Weg in die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus, aber auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens im Zuge der Unternehmensnachfolge. Der Unterstützungsbedarf des Gründers ist zusätzlich abhängig von seinen persönlichen Fähigkeiten und von der jeweiligen Gründungsphase. Zu unterscheiden sind hier insbesondere die Vorbereitung der Gründung, der Markteintritt und daran anschließend die Festigung des jungen Unternehmens.

Die Partner des Gründerpaktes Bayern können mit ihren unterschiedlichen Kernkompetenzendieser breiten Palette an Anforderungen optimal Rechnung tragen. Die Paktpartnerverpflichten sich dabei zu folgenden Beratungsgrundsätzen:

  • Eine Existenzgründungsberatung geht auf den umfassenden und speziellen Kontext einer Gründung ein. Dazu gehören betriebswirtschaftliche, finanzielle, steuerliche, rechtliche und persönliche / familiäre Fragestellungen. Die Beratung sollte in der Regel prozessorientiert erfolgen. Beratungsleistungen werden auch modular sowie durch jeweils spezialisierte Berater angeboten.
  • Gründungsberater beziehen das Netzwerk des Gründerpaktes Bayern mit ein, damit die sich daraus ergebenden Vorteile wie die Nutzung von Synergieeffekten, ein breites Wissensspektrum und individuelle Betreuungsangebote konsequent an den Gründer weitergeben werden können. Dabei soll speziell auf die besonderen Finanzierungskonditionen des Staates hingewiesen werden.
  • Gründungsberatung soll Hilfe zur Selbsthilfe sein und das Gründungsvorhaben durchaus kritisch hinterfragen. Ziel einer Unternehmensgründung soll der möglichst langfristige Bestand des Unternehmens sein. Von einer weitergehenden Gründungsberatung soll abgesehen werden, wenn keine ernsthafte Gründungsabsicht erkennbar ist, mit dem Gründungsvorhaben ein Verstoß gegen bestehendes Recht einhergeht oder dem Gründungsvorhaben die wirtschaftliche Nachhaltigkeit fehlt.

Damit die bankmäßigen Förderprodukte eine möglichst breite Wirkung entfalten können, wird die LfA Förderbank Bayern ihre umfangreichen Service- und Beratungsleistungen auf hohem Niveau fortführen und ihre Internetseite www.lfa.de bedarfsgerecht weiterentwikkeln. Dabei wird auch auf Finanzierungsinstrumente der KfW Bankengruppe hingewiesen. Überdies ist die LfA bestrebt, Gründern und Betriebsübernehmern durch Förderberatung in allen Unternehmensphasen zu unterstützen.

Gründerbüros und Gründerberater an den Hochschulen werden durch die Fortführung des umfangreichen Angebots an gründerrelevanten Aktivitäten und Kompetenzen auch weiterhin einen wichtigen Beitrag als mögliche Erstberatungsstellen für Hochschulmitglieder leisten.

Neben der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Beratung werden die Gründer- Agenturen als Erstberatungsstellen durch die Paktpartner noch stärker öffentlich bekannt gemacht werden.

Die Paktpartner werden darüber hinaus in ihren Beratungsgesprächen bei geeigneter Gelegenheit auf die Gründerzentren hinweisen. Die Gründerzentren selbst werden noch intensiver als bisher Eigenwerbung beispielsweise durch die Organisation regionaler Veranstaltungen betreiben.

4. Information über und Bereitstellung von attraktiven Finanzierungsangeboten für Gründer.

Der Zugang zu Fremd- und Eigenkapital über Kreditinstitute und Beteiligungsgesellschaften ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Existenzgründung. Erfahrungswerte zeigen, dass bundesweit rund jede fünfte Gründung aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten nicht zustande kommt. Dies ist auch damit zu begründen, dass die Finanzierungsinstitutionen bei der Vergabe von Krediten und Beteiligungskapital die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken beachten müssen.

Die Bayerische Staatsregierung wird über den Partner LfA Förderbank Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiterhin günstige Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer anbieten. Durch das Angebot von Haftungsfreistellungen werden zudem die Kreditinstitute bei der Risikoübernahme entlastet. Die Bayerische Staatsregierung wird sich darüber hinaus im Bereich der Unternehmensfinanzierung allgemein für Rahmenbedingungen einsetzen, die sowohl am Kreditmarkt als auch im Bereich anderer Finanzierungswege eine breite und möglichst unbürokratisch zugängliche Angebotspalette sicherstellen.

Die LfA Förderbank Bayern wird auch künftig substantielle Beiträge zum Gelingen von Gründungsvorhaben leisten, indem sie die Startkredite durch zinsgünstige Startkredite 100 bis zur Vollfinanzierung aufstockt und die Realisierbarkeit der Vorhaben durch unbürokratisch erhältliche Risikoübernahmen erleichtert. Herausragende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den attraktiv ausgestalteten Haftungsfreistellungen „HaftungPlus“ zu. Gerade Risikoentlastungen über Haftungsfreistellungen und Bürgschaften zählen zu den effektivsten und effizientesten Instrumenten der Gründerförderung. Die Bayerische Beteiligungsgesellschaft wird ihr Angebot an Gründungsbeteiligungen weiter ausbauen. Die zügige Bearbeitung erfolgt in bewährter Weise durch die LfA Förderbank Bayern.

Zusätzlich zu den vorhandenen guten öffentlichen Finanzierungsangeboten stehen eine ganze Reihe weiterer interessanter Finanzierungsformen anderer Institutionen zur Verfügung. Eine besondere Rolle kommt hierbei den Kreditinstituten und Beteiligungsgesellschaften zu. Die Kreditinstitute und Beteiligungsgesellschaften sollen geeignete Ansprechpartner und maßgeschneiderte Finanzierungsformen für Gründer und Nachfolger bereitstellen, ihre Beratungsleistungen intensivieren und dabei insbesondere auch auf die staatlichen Fördermöglichkeiten und bestehende Businessplan-Wettbewerbe wie den Businessplan-Wettbewerb Nordbayern, den Münchner Businessplanwettbewerb mit seinen Regionalwettbewerben „bpw10“ in Ingolstadt/Eichstätt, dem „Business Plan Wettbewerb Schwaben“ und dem „Gipfelstürmer BPW“ in Rosenheim hinweisen. Zusätzlich sollen die betroffenen Paktpartner ihre Finanzierungsangebote noch stärker zielgruppenorientiert ausrichten und sich für noch klarer strukturierte Förderangebote einsetzen.

Ferner sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, wie die staatlichen Angebote den Gründern noch effizienter zugänglich gemacht werden können. Insbesondere sollen die Kreditinstitute in Beratungsgesprächen auf öffentliche Finanzierungsangebote hinweisen und grundsätzlich bereit sein, öffentliche Darlehen gegebenenfalls an den Gründer durchzuleiten.

5. Weitere Etablierung schneller und unkomplizierter Gründungsverfahren

Ein ündeffizienter und schneller Gründungsprozess ist mit entscheidend für eine erfolgreiche Existenzgrung und ein wichtiger Standortfaktor im nationalen und internationalen Wettbewerb. Schon heute zählen Gründungsverfahren in Bayern mit zu den kürzesten bundesweit. Hierzu tragen der gezielte Einsatz und Ausbau elektronischer Meldeverfahren, eine leistungsfähige Verwaltung und ein enger Kontakt zwischen Wirtschaft, Beratungsinstitutionen und Verwaltung bei.

Gründer werden durch umfassende Beratungsleistungen über alle notwendigen formellen Schritte zur Unternehmensgründung informiert. Zur Verbesserung der Startbedingungen für Unternehmensgründungen, junge Unternehmen sowie von Unternehmensnachfolgen wurden auf den Gebieten Informations-, Beratungs- und Genehmigungsservice landesweit „Gründer-Agenturen“ als zentrale Anlaufstellen für Gründer eingerichtet. Die Gründungsverfahren sind dadurch erheblich erleichtert worden. Die Bayerische Staatsregierung wird die Kammern auch weiterhin bei der Weiterentwicklung der Gründeragenturen als One-Stop-Shops begleiten. Die Kammern werden im Gegenzug das bestehende Netz von Gründeragenturen in sinnvoller Weise weiter ausbauen.

Registergerichte und Notare haben zum 1. Januar 2007 den elektronischen Rechtsverkehr eingeführt. Seit Jahresbeginn erfolgen Einreichung, Speicherung, Bekanntmachung und Abruf der Daten bei den Registergerichten auf elektronischem Wege. Eintragungsrelevante Daten werden durch die bayerischen Notare vorstrukturiert. Die Strukturdaten können dann vom Registergericht ohne eigene Eingabe unmittelbar übernommen und weiterbearbeitet werden. Durch diese Maßnahmen wird die für viele Gründer notwendige Eintragung in das Handelsregister weiter beschleunigt.

Die Mitglieder des Existenzgründerpaktes Bayern werden auch künftig durch Erfahrungsaustausch, konstruktive Vorschläge und gründerfreundliche Prozessoptimierung für schnelle und effiziente Gründungsverfahren eintreten.

6. Verstärkte Unterstützung technologieorientierter Gründungen

Innovationen und ihre Umsetzung in marktfähige neue Produkte sind bei einem lohnintensiven Standort wie Bayern eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Zwischen 1993 und 2003 waren allein 74 % des Produktionswachstums im deutschen Industriesektor auf den forschungsintensiven Bereich zurückzuführen. Gerade innovative Gründungen generieren im Erfolgsfall Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze. Das Potential zur Schaffung neuer Arbeitsplätze ist bei High-Tech-Gründungen dreimal höher als bei durchschnittlichen Unternehmensgründungen. Angesichts des verschärften globalen Standortwettbewerbs wird es künftig mehr denn je darauf ankommen, Hochqualifizierte für eine Existenzgründung im Technologiebereich zu gewinnen.

Die Paktpartner sind sich einig, dass dem Bereich der technologieorientierten Gründungen eine Sonderstellung zukommt und von daher den speziellen Bedürfnissen technologieorientierter Gründungen Rechnung getragen werden muss. Technologieorientierte Existenzgründungen unterscheiden sich in der Regel von den sonstigen Gründungen, da die mit Forschung und Entwicklung verbundene Idee eine längere Reifezeit bis zur Amortisierung benötigt. Auch ist der Kapitalbedarf für die Gründungs- und Aufbauphase oftmals sehr viel höher.

In Bayern existiert über die klassische Gründerförderung hinaus eine umfangreiche Palette staatlicher Unterstützungsleistungen speziell für technologieorientierte Existenzgründer. Über spezielle Businessplanwettbewerbe, das Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU), einen erleichterten Zugang zu Chancenkapital über die Bayern Kapital GmbH, die Förderung von gründerorientierten Netzwerkorganisationen bis zu den 23 technologieorientierten Gründerzentren werden Gründer in diesem Bereich gezielt unterstützt.

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Kapitalbedarfs junger Unternehmen hat die Bayerische Staatsregierung im Januar 2007 ein neues Gesamtkonzept für die Bayern Kapital GmbH beschlossen. Die Gesellschaft wird ab 2008 zusammen mit der LfA Förderbank Bayern ein neues Gesamtkonzept „Clusterfonds Bayern“ umsetzen, das ein Fondsvolumen von 70 Mio. € aufweist. Mit diesem Konzept soll innovativen Technologieunternehmen in Bayern ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Finanzierungsinstrument zur Seite gestellt werden, das die Nachfrage der technologieintensiven Ballungsräume marktgerecht abdeckt und daneben auch besondere Anreize für Investitionen in den ländlichen Raum schafft.

Künftig sollen insbesondere Gründerzentren, Netzwerkorganisationen, technischnaturwissenschaftlich ausgerichtete Fakultäten und Finanzierungseinrichtungen ihre Zusammenarbeit weiter intensivieren, um den spezifischen Bedürfnissen technologieorientierter Gründungen bestmöglich gerecht zu werden. Technologieorientierte Gründerzentren werden noch besser zusammenarbeiten, um Synergieeffekte zu generieren. Zur Unterstützung von jungen Technologieunternehmen werden sich die Gründerzentren verstärkt um Partnerschaften mit Großunternehmen aus dem High-Tech-Bereich bemühen.

Darüber hinaus soll die bestehende Gründerberatung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiter verstärkt werden. Eine Präsentation erfolgreicher technologieorientierter Gründungen soll durch die entsprechenden Partner über www.startup-in-bayern.deund im Rahmen regionaler Gründerabende erfolgen. Auch eine enge Verzahnung der Gründungsaktivitäten mit der im Rahmen der Allianz Bayern Innovativ angestrebten Netzwerkbildung zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber auch Dienstleistern und Kapitalgebern ist anzustreben.

7. Unternehmensnachfolgen erleichtern

In Bayern stehen allein bis zum Jahr 2010 jährlich über 12.000 Übertragungen von eignergeführten, mittelständischen Unternehmen auf Nachfolger an. Jedes Jahr werden rund 100.000 Arbeitnehmer betroffen sein. Die erfolgreiche Bewältigung möglichst vieler dieser Betriebsübergaben ist sowohl für die einzelnen Betriebe als auch gesamtwirtschaftlich von großer Bedeutung, geht es doch um

  • die Wahrung der Unternehmensleistung über die Gründergeneration hinaus,
  • den Erhalt und Aufbau qualifizierter Arbeitsplätze,
  • die Sicherung wertvollen Know-hows und
  • den Erhalt der in der Regel mit viel Aufwand erworbenen Marktanteile im In- und Ausland.

Angesichts der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung erfolgreicher Unternehmensnachfolgen vereinbaren die Paktpartner, der Existenzgründung durch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und speziell die Aktivitäten in diesem Bereich künftig noch besser zu vernetzen.

Die Bayerische Staatsregierung wird unter www.unternehmensnachfolge-in-bayern.de ein Informationsportal zum Thema Unternehmensnachfolge einrichten. Die Partner werden sich je nach vorhandenen Kompetenzen zur besseren Vernetzung in das Portal einbringen und im Rahmen ihrer Veranstaltungen und Publikationen auf das Portal verweisen.

Die Bayerische Staatsregierung wird sich weiter für günstige steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmensnachfolgen einsetzen. Mit der geplanten Erbschaftsteuerreform („Gesetz zur Erleichterung von Unternehmensnachfolgen“), die rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft treten soll, wurde hier bereits ein wichtiger Schritt in Richtung zukunftsfähige steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmensnachfolger getan.

Die Kreditinstitute und Beteiligungsgesellschaften sollen spezielle Ansprechpartner und maßgeschneiderte Finanzierungsformen für den Übernehmer eines bestehenden Unternehmens bereitstellen.

IV. Vernetzung und Kooperation

Um Zielen und Maßnahmen Rechnung zu tragen, vernetzen sich die Partner des Gründerpaktes Bayern und kooperieren miteinander. Die Vernetzung der Partner erfolgt im Rahmen von regelmäßigen strategischen Arbeitskreissitzungen durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Ferner bringen sich die Partner in die Existenzgründerplattform www.startup-in-bayern.de sowie das geplante Portal zur Unternehmensnachfolge www.unternehmensnachfolge-in-bayern.de ein, sind für deren Inhalt im Bereich der eigenen Zuständigkeit mit verantwortlich und setzen eine gegenseitige Verlinkung zu eigenen einschlägigen Internetangeboten mit um.

Die Kooperation bei der Unterstützung der Existenzgründer erfolgt in erster Linie durch Informationsweitergabe und Vermittlung der Gründer an die jeweiligen Partner mit speziellen Kompetenzen. Es werden insbesondere die jeweiligen Kernkompetenzen der einzelnen Partner gegenseitig genutzt. Zu den Kernkompetenzen gehören beispielsweise spezielle Fach- oder Branchenkenntnisse, kostenfreie Erstberatungen für Gründer, Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung, spezielle Kompetenzen in der Vorgründungs-, Gründungs oder Festigungsphase des neuen Unternehmens oder Kompetenzen für spezielle Zielgruppen.

Die Paktpartner werden die Entwicklung des Gründergeschehens in Bayern ebenso in regelmäßigen Abständen bewerten, wie die gemeinsamen Aktivitäten zur Stärkung der Selbständigenkultur und zur Unterstützung nachhaltiger Existenzgründungen. Auf Grundlage dieser Bewertung sollen Maßnahmen, Vernetzung und Kooperation aktuellen Gegebenheiten angepasst und gegebenenfalls weiter ausgebaut werden. Einer Aufnahme weiterer, für das Gründungsgeschehen in Bayern wichtiger Institutionen in den Pakt stehen die Paktpartner aufgeschlossen gegenüber.

Fusszeile